
Richten Sie den Blick wieder auf die Kinder
Sie unterstützt Eltern dabei, den Blick auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder zu richten.
Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung
Bei Petschwork begleiten wir Sie mit einer Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung gemäß § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG. Gemeinsam richten wir den Blick auf die Bedürfnisse Ihrer Kinder.
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Auch nach einer Trennung oder Scheidung bleiben Sie Eltern des gemeinsamen Kindes/ der gemeinsamen Kinder. Ihre Kinder verbinden Sie ein Leben lang. Nach einer Trennung/Scheidung ist es nicht einfach, mit dem ehemaligen Partner die Folgen der Trennung für das gemeinsame Kind bzw. gemeinsame Kinder zu klären. Sollte es Ihnen als Eltern nicht möglich sein, Regelungen zu treffen und diese einzuhalten, die im besten Interesse des Kindes sind, kann das Gericht eine Familien-, Eltern – oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG anordnen.

Sie unterstützt Eltern dabei, den Blick auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder zu richten.
Eine Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG (Außerstreitgesetz) kann angeordnet werden:
Wir sind vom Bundesministerium für Familie und Jugend anerkannte Erziehungsberaterinnen , wir sind Expertinnen in pädagogischen und kinderpsychologischen Angelegenheiten. Wir richten Ihre Aufmerksamkeit als Eltern wieder gezielt auf das gemeinsame Interesse, nämlich das Wohlergehen Ihres Kindes /Ihrer Kinder.
Das zuständige Bezirksgericht legt fest, in welchem Stundenausmaß die Beratung stattfinden soll. Sie sollten beide als Eltern teilnehmen, um gemeinsame Lösungen erarbeiten zu können.
Sie haben als Eltern die Kosten der gerichtlich angeordneten Erziehungsberatung selbst zu tragen. Die Abrechnung erfolgt pro Einheit (60 Minuten).
Nächster Schritt
Gerne besprechen wir Ihr Anliegen in einem ersten persönlichen Gespräch.
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