Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung gemäß § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG

Richten Sie den Blick wieder auf die Kinder

Auch nach einer Trennung oder Scheidung bleiben Sie Eltern des gemeinsamen Kindes/ der gemeinsamen Kinder. Ihre Kinder verbinden Sie ein Leben lang. Nach einer Trennung/Scheidung ist es nicht einfach, mit dem ehemaligen Partner die Folgen der Trennung für das gemeinsame Kind bzw. gemeinsame Kinder zu klären. Sollte es Ihnen als Eltern nicht möglich sein, Regelungen zu treffen und diese einzuhalten, die im besten Interesse des Kindes sind, kann das Gericht eine Familien-, Eltern – oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG anordnen.

Sie unterstützt Eltern dabei, den Blick auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder zu richten.

Anordnung einer Elternberatung

Eine Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG (Außerstreitgesetz) kann angeordnet werden:

  • bei nicht funktionierenden Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen
  • bei Uneinigkeit der Eltern über die Gestaltung der Elternschaft
  • bei gravierenden Problemen in der elterlichen Kommunikation und mangelnder Kooperation
  • bei Negieren kindlicher Entwicklungsbedürfnissen
  • im Falle hocheskalierter Konflikte zwischen den Eltern (Hochstrittigkeit)
  • bei der Anordnung eines begleiteten Kontakts
  • bei länderübergreifenden Scheidungs- oder Trennungsprozessen
  • wenn Anlass zur Sorge im Hinblick auf die Erziehungsfähigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils besteht
  • im Zusammenhang mit der Entziehung der Obsorge bzw. nach Intervention des Kinder- und Jugendhilfeträgers

Wir sind vom Bundesministerium für Familie und Jugend anerkannte Erziehungsberaterinnen, wir sind Expertinnen in pädagogischen und kinderpsychologischen Angelegenheiten. Wir richten Ihre Aufmerksamkeit als Eltern wieder gezielt auf das gemeinsame Interesse, nämlich das Wohlergehen Ihres Kindes/Ihrer Kinder.

Wichtige Infos zur Elternberatung

Das zuständige Bezirksgericht legt fest, in welchem Stundenausmaß die Beratung stattfinden soll. Sie sollten beide als Eltern teilnehmen, um gemeinsame Lösungen erarbeiten zu können.

Sie haben als Eltern die Kosten der gerichtlich angeordneten Erziehungsberatung selbst zu tragen. Unser Stundesatz beläuft sich auf € 90,- pro Einheit (60 Minuten)